Genehmigungsverfahren der Karl-Popper-Schule

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Im April 2015 hat der Trägerverein der KPS den Antrag auf Genehmigung der Schule beim Staatlichen Schulamt Frankfurt eingereicht. Ein Bescheid ist bis heute nicht ergangen. Das seinerzeit vorgesehene Gebäude, die Kooperationspartner und vor allem die Familien, die ihre Hoffnung in die neue Schule gesetzt haben – alles das ist darüber verloren gegangen.

Der Antrag wurde im März 2017 unter Abänderung des Standortes und mit Anpassungsveränderungen des Konzeptes erneut eingereicht, dieses Mal beim Staatlichen Schulamt für den Main-Taunus-Kreis. Die Anpassungsveränderungen sind erforderlich geworden, weil die KPS nun als Sekundarstufenschule einer bestehenden Grundschule konzipiert ist. Noch ist nicht viel Wartezeit verstrichen, aber es gibt bereits Vorwarnungen, dass die Genehmigung nicht pünktlich zum Beginn des Schuljahres eingehen werde. Wieder ein Verlust der Anmeldelisten für die Schule und der Versorgung für die betroffenen Familien, die auf die besonderen  Merkmale der Schule ihre Hoffnungen gesetzt haben.

Aus dem zuständigen Schulamt in Rüsselsheim hören wir, die Privatschulen seien eine Bereicherung für das schulische Angebot im Land. Wir hoffen weiter …

Die Familien, die eine Einschulung in die KPS anstreben, teilen ihr Interesse über die Homepage der KPS mit. Von da ab werden sie auf dem Laufenden gehalten. Alle Familien wurden informiert, dass sie sicherheitshalber einen alternativen Schulplatz für ihr Kind bereit halten sollten.    http://karl-popper-schule.de/

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